AGBs
Allgemeine Geschäfts- und Kaufbedingungen der Wachendorf GmbH
I. Geltungsbereich
1. Nachfolgende Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller unserer Angebote und Vertragsannahmeerklärungen und Grundlage aller unserer Verkäufe und Lieferungen einschließlich Beratung und Auskünften. Sie gelten spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware oder Leistung als angenommen.
2. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers sind ausgeschlossen, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
3. Bei Ergänzungs- und Folgeaufträgen der unter I. 1. aufgezählten Art gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend. Sie werden spätestens zum Zeitpunkt der jeweiligen Lieferungs- und Leistungsannnahme wirksam.
4. Sofern Lieferungen von Hardware- und Softwareprodukten Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die Bedingungen der Wachendorf Vertriebsgesellschaft mbH.
II. Vertragsinhalt
1. Vorvertragliche Mitteilungen, insbesondere Angebote, Beschreibungen, Kostenvoranschläge, sind, außer bei ausdrücklicher Vereinbarung, freibleibend.
Informationen, Angaben in Prospekten, Merkblättern und anwendungstechnischen Hinweisen sollen nur informativ wirken und allgemeine Kenntnis vermitteln. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, werden sie nicht Vertragsbestandteil. Für Inhalt und Umfang des Vertrages ist allein unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Vertragsänderungen und mündliche Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung wirksam.
2. Wir behalten uns vor, bei Auftragsausführung technische Änderungen vorzunehmen, soweit sie sich aus dem Fortschritt der technischen Entwicklung ergeben oder sich im Einzelfall im Interesse der Leistungsfähigkeit der Anlage als sachdienlich erweisen.
III. Preise
1. Die von uns angegebenen Preise verstehen sich ab Büro Engeln und ohne gesetzliche Mehrwertsteuer, Verpackung und Montage, soweit nichts anderes vereinbart oder in der Auftragsbestätigung anders ausgewiesen ist. Sollte sich die gesetzliche Mehrwertsteuer während der Dauer des Vertragsverhältnisses erhöhen, sind wir berechtigt, die im Vertrag ausgewiesene Mehrwertsteuer in gleichem Umfang zu erhöhen.
2. Ist eine uns bindende Preisabsprache zustande gekommen, können wir trotzdem die Preise berichtigen, wenn nachträglich die Lieferung oder Leistung durch neu hinzukommende öffentliche Abgaben, Nebengebühren, Frachten oder deren Erhöhung oder andere gesetzliche Maßnahmen oder eine Änderung der Kostenfaktoren wie Lohn- und Materialkosten, auf denen unsere Preise beruhen, mittelbar oder unmittelbar betroffen und verteuert wird.
Sofern die Preiserhöhung aufgrund der genannten Umstände mehr als 5 % des vereinbarten Preises übersteigt, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen kündigen.
Dies gilt nicht, wenn wir ausdrücklich und schriftlich einen Festpreis zugesagt haben.
IV. Lieferzeiten, Lieferung, Gefahrenübergang
1. Die Lieferung von Software und Hardware erfolgt so schnell wie möglich, bzw. innerhalb einer Lieferfrist die wir ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet haben.
Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage des Zugangs unserer Auftragsbestätigung beim Vertragspartner, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten und Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen, die der Vertragspartner zu erbringen hat.
1.1. Ist die Auslieferung und Installation eines Softwaresystem vertraglich festgelegt, haben zum Installationstermin alle technischen Voraussetzungen vom Vertragspartner erfüllt zu sein. Ist dieses nicht der Fall, verlängert sich die Auslieferung entsprechend. Eine neuer Auslieferungstermin ist dann nach unseren Vorgaben zu vereinbaren.
2. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. - auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten - verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtung behindert sind, die Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung sowie einer angemessenen Anlaufzeit.
3. Bei eigenem Verzug und von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung sind wir zu Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verpflichtet.
Unsere Haftung ist bei grober Fahrlässigkeit auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden beschränkt.
Schadensersatzansprüche sind bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern der Schaden auf der Verletzung einer nichtwesentlichen Vertragspflicht durch einen unserer Erfüllungsgehilfen beruht.
Das Recht des Vertragspartners zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt unberührt.
4. Wir sind zu Teilleistungen in zumutbaren Umfang berechtigt.
5. Wenn zwischen uns und dem Kunden keine Vereinbarung über den Versand bzw. Art der Lieferung getroffen ist, erfolgt dieser nach unserem Ermessen.
6. Die Gefahr geht auf unseren Vertragspartner über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist,
a) Sobald die Ware unser Werk bzw. Lager verläßt. Auf Wunsch und Kosten des Vertragspartners wird die Ware von uns gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert.
b) Wenn unsere Lieferungen und Leistungen auf Wunsch des Vertragspartners oder aus von ihm zu vertretenden Gründen (Gläubigerverzug) verzögert wird, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Vertragspartner über. Die entsprechenden Kosten für Wartezeit, Bereitstellung und Aufbewahrung und weitere erforderliche Reisen unserer Erfüllungsgehilfen hat der Vertragspartner zu tragen.
V. Zahlung
1. In Rechnung gestellte Leistungen sind ab Rechnungszugang sofort fällig, wenn die Rechnung nicht abweichende Fristen ausweist.
2. Im Falle des Verzuges des Vertragspartners werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens 5 Prozent über dem jeweiligen Bundesbank- Diskontsatz, berechnet. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder unser Schaden wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
3. Vorauszahlungen können einzelvertraglich vereinbart werden. Werden die Vorauszahlungen nicht pünktlich geleistet, sind wir berechtigt, die Übergabe der Ware bis zur Zahlung aufzuschieben.
4. Bei Teilleistungen steht uns das Recht auf Verlangen entsprechender Teilzahlungen zu.
5. Tritt unser Vertragspartner vom Vertrag zurück (Abbestellung, ausgenommen Widerruf oder Rückgabe nach Fernabsatzgesetz, unsere Ziffer VII.,1.), ohne dass wir ihm einen Grund dazu gegeben haben, oder erklären wir den Rücktritt oder die Kündigung des Vertrages aus Gründen, die vom Vertragspartner zu vertreten sind, so verpflichtet sich der Vertragspartner, die bereits angefallenen Kosten sowie den entgangenen Gewinn mit einem Pauschalbetrag von max. 30 % des Kaufpreises zu vergüten.
6. Zu einer Aufrechnung ist der Vertragspartner nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Alle Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen - bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Einlösung - gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich künftiger oder bedingter Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, und zwar auch dann, wenn besonders bezeichnete Forderungen bereits beglichen sind.
VII. Widerrufs- und Rückgaberecht sowie Gewährleistung
1. Dem Käufer steht ein Widerrufsrecht für Hardware und ein Rückgaberecht für unbeschädigte und unbenutzte Waren von 2 Wochen zu. Bei Spuren der Ingebrauchnahme nach Rückgabe verlangen wir Ersatz für die Wertverschlechterungen.
2. Für Mängel (an beweglichen Sachen), zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, leisten wir Gewähr infolge eines vor Gefahrenübergang liegenden Umstandes nach folgenden Bestimmungen:
a) wenn erkennbare Mängel binnen 14 Tagen ab Abnahmezeitpunkt oder mangels Abnahme ab Versanddatum, nicht erkennbare Mängel bei Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren für neue Waren und von einem Jahr für gebrauchte Waren, wenn nicht eine andere Frist schriftlich verbindlich vereinbart oder von uns schriftlich verbindlich zugesichert, ab Übergabezeitpunkt oder mangels Übergabe ab Versanddatum schriftlich angezeigt werden und
b) wenn am gerügten Liefergegenstand Reparaturversuche, Instandsetzungsarbeiten oder technische Änderungen durch unseren Vertragspartner oder Dritte nicht stattgefunden haben und
c) wenn der Käufer mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung, soweit sie fällig sind und in angemessenem Wert der unbeanstandeten Teile der Lieferung stehen, nicht im Rückstand ist und
d) wenn der Liefergegenstand vom Vertragspartner und/oder Endkunden sachgemäß bedient und eingesetzt wurde.
3. Die Vertragsparteien sind sich darin einig, dass es noch dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software, insbesondere komplexer Softwaresysteme, so zu erstellen, dass sie in allen auftretenden Anwendungs- und Kombinationsfällen fehlerfrei arbeitet. Insbesondere gilt das in Verbindung mit unterschiedlichen Hardwarekomponenten oder externen Fremdsystemen.
Wir gewährleistet, dass die Software entsprechend den bereitgestellten Programmbeschreibungen für den vorgesehenen Gebrauch geeignet ist.
Wir übernehmen keine Gewähr für richtige Auswahl, Einsatz, Anwendung und Nutzung der Software. Das gilt insbesondere in Verbindung mit dem Einsatz anderer Hard- und Softwaresysteme.
Nach Erhalt der Software haben Sie diese mit zumutbarer Gründlichkeit zu prüfen und dabei auftretende Mängel spätestens nach 7 Tagen anzuzeigen. Anderenfalls akzeptieren Sie die Software vorbehaltlos.
Zur Mängelbeseitigung hat der Vertragspartner die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren.
Liegen erhebliche Abweichungen von der Leistungsbeschreibung oder sonstige Mängel vor, sind wir unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Können Sie nach angemessener Frist die Software nicht vertragsgemäß nutzen, sind Sie zur Minderung berechtigt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate nach Lieferung.
VIII. Haftung
1. Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß, unerlaubter Handlung und auf Ersatz von Mangelfolgeschäden - auch soweit vorstehende Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Vertragspartners stehen - werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns, einen unserer gesetzlichen Vertreter oder einen unserer Erfüllungsgehilfen.
Bei grober Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist jedoch ausgeschlossen, sofern sie auf der Verletzung einer nichtwesentlichen Vertragspflicht durch einen unserer Erfüllungsgehilfen beruht. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder durch unsere Erfüllungsgehilfen ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wir haftet nicht für Schäden oder Folgeschäden, die sich aus der Nutzung oder Nichtnutzung der Software ergeben. Hiervon ausgenommen sind alle gesetzlich geregelten Haftungsfälle. Auf jeden Fall ist die Haftung auf den für die Überlassung der Software gezahlten Betrag beschränkt.
2. Jegliche Haftung unsererseits für Schäden, die durch unsere Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vor oder bei Auftragsausführung verursacht werden, übernehmen wir nur im Rahmen der von uns abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung.
3. Wir haften nicht für Arbeiten unserer Erfüllungsgehilfen, soweit die Arbeiten nicht mit den vereinbarten Lieferungen und Leistungen zusammenhängen oder soweit dieselben vom Vertragspartner direkt veranlasst sind.
4. Beratungen durch unser Personal oder von uns beauftragte Vertreter erfolgen unverbindlich. Sie basieren auf dem gegenwärtigen Stand unserer Erkenntnisse und Erfahrungen und werden nach bestem Wissen erteilt. Haftungsansprüche sind insoweit ausgeschlossen, als uns nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
5. Wir haften nicht für entgangenen Gewinn und Vermögensschäden des Kunden, welche z.B. in Verbindung mit einem Ausfall der Ware entstehen, durch fehlerhafte Funktion von Programmen oder Datenverlust, ebenso wenig, wenn die vom Kunden gewählte Systemkombination seinen Erfordernissen nicht entspricht oder die beabsichtigten Ergebnisse nicht erreicht werden, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften über eine Haftung für Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit diesen Haftungsbeschränkungen entgegensieht.
IX. Anwendbares Recht
Für unsere Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
X. Sonstiges
1. Die von uns zur Nutzung überlassenen Programme sind urheberrechtlich geschützt. Der Besteller verpflichtet sich, diese Programme ausschließlich für sich und nur im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit einzusetzen. Mit der Entgegennahme der Programme verpflichtet er sich, diese ohne unsere Zustimmung weder zu vervielfältigen noch vervielfältigen zu lassen sowie von den Programmbeschreibungen keine Kopien zu fertigen oder fertigen zu lassen und keinem unbefugten Dritten die Programme oder Kopien zur Verfügung zu stellen. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der Besteller zur Schadensersatzleistung verpflichtet.
2. Bei Übertragungen über das öffentliche Fernsprechnetz oder andere Übertragungsmedien bietet der Verkäufer für die Herstellung der Verbindung und die Übertragung der Meldungen keine höhere als die diesem Übertragungsdienst eigene Sicherheit.
3. Gebühren, die von der Post, Polizei, Feuerwehr oder Dritten aufgrund der vereinbarten Lieferungen und Leistungen erhoben werden, gehen zu Lasten des Vertragspartners.
4. Wir sind berechtigt, uns bei der Erfüllung unserer Verpflichtungen anderer zuverlässiger Unternehmen zu bedienen.
5. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen rechts unwirksam sein, so wird dadurch die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt.