Anlegen eines Service-Auftrages

Service-Aufträge und Service-Aufgaben können von allen berechtigten Personen angelegt werden, z.B.:

  • Lehrer für ihre Schule
  • Brandmeister für ihre Feuerwehr
  • Vereinsleitung für das Vereinsheim
  • Ratsmitglieder
  • Verwaltungsmitarbeiter
  • aber auch Hausmeister bzw. Bauhofmitarbeiter selber

Die Rechte zum Anlegen von Aufträgen werden vom Administrator vergeben.

Angelegte Aufträge und Aufgaben müssen, bevor sie zur Bearbeitung freigegeben sind, immer von einer Kontrollinstanz genehmigt werden.

Zum Anlegen von Aufträgen muss das Objekt, auf das sich der Auftrag bezieht, über die Menüstruktur ausgewählt werden. Erst dann werden die entsprechenden Auftragsangaben gemacht. Dabei kann auch ein Wunschmitarbeiter und ein Wunschtermin angegeben werden.

Sobald die Eingabe des Service-Auftrages abgeschlossen wurde, wird automatisch eine Mail an die Genehmigungsinstanz mit dem Hinweis "Neuer Auftrag/Aufgabe" geschickt. Zusätzlich kann automatisch eine Infomail zu verschiedenen andere Verwaltungsmitarbeitern gesendet werden.